ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 01.08.2026

 

1. Hausordnung und Verhalten

Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des Eigentümers sowie der Trainer Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss aus der Kampfsportschule führen.

 

2. Vertragsabschluss und Kündigung

  • Verträge mit ZANFINO TOTAL DEFENSE sind bindend und ausschließlich schriftlich per Post kündbar. E‑Mails werden nicht akzeptiert.
  • Der Kündigungseingang (Poststempel) muss entsprechend der vertraglich vereinbarten Frist vor Vertragsablauf erfolgen.
  • Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat.
  • Das Mitglied ist ab Vertragsabschluss zur Teilnahme an den im Stundenplan ausgewiesenen Trainingseinheiten berechtigt.
  • Für den angebrochenen Monat wird ein anteiliger Beitrag nach Kalendertagen fällig.
  • Der technische Vertragsbeginn ist der erste Tag des Folgemonats. Laufzeiten und Kündigungsfristen richten sich nach diesem technischen Vertragsbeginn.
  • Wird der Vertrag zwischen dem 1. und 20. eines Monats abgeschlossen, ist die Zahlung für diesen Monat fällig.
  • Erfolgt der Vertragsabschluss ab dem 21. eines Monats, beginnt die Zahlungspflicht erst am 1. des Folgemonats.

3. Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Dauerauftrag. Barzahlung ist nur möglich, wenn mindestens drei Monate im Voraus bezahlt werden.

 

3a. Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge

Zu viel gezahlte Beiträge werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Das Mitglied richtet den erforderlichen Dauerauftrag eigenständig über sein Konto ein. Im Rahmen der Kündigungsbestätigung weist ZANFINO TOTAL DEFENSE darauf hin, den Dauerauftrag rechtzeitig zu beenden. Kulanzrückerstattungen sind möglich, sofern das hierfür vorgesehene Rückerstattungsformular vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.

 

4. Beitragsbefreiung, Stilllegung und Anpassung

Beitragsbefreiungen aufgrund von Umzug, Krankheit oder ähnlichen Gründen sind nicht bzw. nur nach vorheriger Absprache möglich. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests wird die versäumte Zeit an die Vertragslaufzeit angehängt. Eine Stilllegung des Vertrages ist bis zu maximal drei Monaten möglich. Hierfür wird ein Ausgleichsbetrag von 5,00 € pro Monat fällig. Stillgelegte Monate werden der Vertragslaufzeit angehängt. Beitragsanpassungen aus wirtschaftlichen Gründen sind möglich und stellen keinen Sonderkündigungsgrund dar. Die jeweils gültige Preisliste ist öffentlich einsehbar.

 

5. Altersbedingte Beitragserhöhung

Erreicht ein Mitglied eine höhere Altersstufe, erfolgt eine automatische Anpassung des Beitrags gemäß der gültigen Preisliste. Die Mitgliedschaft bleibt hiervon unberührt.

 

6. Betriebsferien

ZANFINO TOTAL DEFENSE ist berechtigt, bis zu 6 Wochen pro Jahr (aufgeteilt) Betriebsferien durchzuführen. In dieser Zeit findet kein Training statt. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

 

7. Trainingspläne

Trainingszeiten können nach Bedarf angepasst werden. Geänderte Zeiten berühren bestehende Verträge nicht.

 

8. Kursdurchführung

Kurse und Trainingseinheiten finden aus organisatorischen Gründen erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von vier Personen statt. Eine Trainingseinheit umfasst 50 Minuten effektive Trainingszeit. Zur Qualitätssicherung und Aufsicht wird das Training nach dem 8‑Augen‑Prinzip durchgeführt.

 

9. Ausbildungsorientierte Inhalte

Die Unterrichtseinheiten enthalten kampfsport- bzw. kunstspezifische Inhalte, die auch der Qualifikation zukünftiger Trainer dienen.

 

10. Ausfall von Stunden

Ein Ausfall gemäß Punkt 4 entbindet nicht von der Zahlungspflicht, da ausreichend Ausweichmöglichkeiten bestehen.

 

11. Fälligkeit der Beiträge

Beiträge sind spätestens am 1. Werktag des laufenden Monats fällig. Für verspätete Zahlungen, Rücklastschriften oder Mahnungen wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.

 

12. Offene Beiträge bei Kündigung

Gekündigte Verträge, deren Beiträge bis zum Ende der Laufzeit nicht vollständig beglichen sind, verlängern sich um einen weiteren Monat.

 

13. Wirksamkeit von Kündigungen

Kündigungen werden erst wirksam, wenn alle Beiträge und Zusatzkosten vollständig ausgeglichen sind.

 

14. Mahn- und Portogebühren

Anfallende Mahn- und Portogebühren sind vom Mitglied zu tragen. Weitere Kosten durch Zahlungsverzug gehen ebenfalls zu Lasten des Mitglieds.

 

15. Zahlungsverzug und fristlose Kündigung

Bei mehr als zwei Monatsbeiträgen Rückstand kann die Kampfsportschule den Vertrag fristlos kündigen. Die Zahlungspflicht für alle bis dahin angefallenen Beträge sowie die restliche Vertragslaufzeit bleibt bestehen. Offene Verträge können an ein Inkassounternehmen übergeben werden. Beitragsanpassungen sind im Rahmen steigender Kosten möglich und richten sich nach der aktuellen Preisliste.

 

16. Verhalten in der Öffentlichkeit

Ungebührliches Verhalten, das der Kampfsportschule schadet, kann zur fristlosen Kündigung führen. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

 

17. Haftung im Trainingsbetrieb

Bei grob fahrlässigem Verhalten entgegen den Anweisungen des Trainers haftet der Verursacher in vollem Umfang. Für Verletzungen oder Personenschäden, die im Rahmen des Trainings entstehen, übernimmt die Kampfsportschule keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

18. Trainingskleidung

Vorgeschriebene Trainingskleidung (Hapkido, Kickboxen) ist verpflichtend. Bestellte Ware ist zu bezahlen, da die Schule hierfür in Vorkasse tritt. Unbezahlte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung Eigentum der Kampfsportschule.

 

19. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Ankunft des Kindes und der sichtbaren Übergabe an den Trainer. Sie endet mit der Übergabe an die personensorgeberechtigten oder schriftlich benannten abholberechtigten Personen. Kinder dürfen die Einrichtung nur in Begleitung einer abholberechtigten Person verlassen. Ein eigenständiges Verlassen ist nur mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis der Eltern gestattet.

 

20. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt, insbesondere staatlichen Auflagen oder Verordnungen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

 

21. Schäden am Eigentum

Für verursachte Schäden am Eigentum der Kampfsportschule haften das Mitglied bzw. die Erziehungsberechtigten in vollem Umfang.

 

22. Datenspeicherung und Weitergabe

Personenbezogene Daten werden elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, außer an staatliche Stellen mit Auskunftspflicht oder an Prüfungsverbände (HWAL MOO DO, ICHF, WKUWORLD) zur Durchführung und Dokumentation von Gürtelprüfungen.

 

23. Datenschutz und Löschung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO und den internen Datenschutzrichtlinien nur so lange gespeichert, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Nach Austritt werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. ZANFINO TOTAL DEFENSE verpflichtet sich zu einem transparenten und datenschutzkonformen Umgang mit allen Daten.

 

Inh. Natale Zanfino

Stand: 01.08.2026

AGB – ZANFINO TOTAL DEFENSE
AGB_Zanfino Total Defense_2026.pdf
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